Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgrundlage

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung der InvitePeople-Plattform (Plattform-AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Albamy GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Stephanie Hellstedt, Berliner Straße 80, 13189 Berlin (im Folgenden „Albamy“) und seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“).

1.2 Albamy betreibt mit InvitePeople unter der Domain https://invitepeople.com/ eine digitale Event-Plattform (nachfolgend „Plattform“ genannt) mit umfassendem Leistungsportfolio, auf der Veranstalter analoge, hybride und/oder digitale Veranstaltungen skalieren, planen, durchführen und nachbereiten können.

1.3 Die derzeit gültigen Nutzungsbedingungen können auf der Website https://invitepeople.com/de/ abgerufen und ausgedruckt werden.

2. Geltungsbereich

2.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, welche die Nutzung der Plattform zum Gegenstand haben.

2.2 Die Plattform-AGB gelten gegenüber Firmen, Kaufleuten, gewerblich handelnden Personen, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen (Unternehmen). Sie gelten gegenüber diesen Personen auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse.

2.3 Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Albamy diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2.4 Werden mit dem Kunden im Vertrag oder eventuellen Anlagen abweichende Vereinbarungen getroffen, haben diese Vereinbarungen stets Vorrang gegenüber der entsprechenden Regelung innerhalb dieser Plattform-AGB.

3. Vertragsschluss

3.1 Die Plattformnutzung erfolgt auf Grundlage eines Vertrages zwischen Albamy und dem Kunden mit dienstvertraglichen Elementen (nachfolgend: „Vertrag“). Wesentliche Bestandteile sind dabei der Vertrag selbst, diese Plattform-AGB sowie sonstige benannten Anlagen zum Vertrag.

3.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das auf seine Anfrage von Albamy angefertigte und digital ausgefertigte Angebot  digital in dem jeweiligen von Albamy verwendeten Tool annimmt, bspw. durch Betätigung eines entsprechenden Buttons. Das Angebot ist befristet. Nach Fristablauf ist Albamy berechtigt, jedoch nicht mehr verpflichtet, den Vertrag mit dem Kunden abzuschließen. Das Angebot ist ab Erstellung für zwei Wochen gültig und verfällt danach.

Der Kunde hat die Möglichkeit, das digitale Angebot in dem jeweiligen Tool abzuändern. Jede Änderung durch den Kunden stellt ein neues Angebot des Kunden an Albamy dar, das Albamy durch Übersendung einer Auftragsbestätigung annehmen kann. Albamy ist jedoch nicht verpflichtet, das abgeänderte Angebot des Kunden zu akzeptieren und damit anzunehmen.

3.3 Alle Verträge und Ergänzungen zum Vertrag mit Albamy bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).

4. Leistungen von Albamy

4.1 Albamy stellt dem Kunden die Plattform inklusive weiterer Dienstleistungen für die Veranstaltung des Kunden zur Verfügung.

4.2 Der konkrete Inhalt und Umfang der von Albamy zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach dem individuellen Vertrag.

4.3 Albamy stellt dem Kunden nach Abschluss des Vertrages die Login-Daten für die Registrierung für den passwortgeschützten Bereich der Plattform (Benutzerkonto) zur Verfügung, innerhalb dessen der Kunde die vielseitigen veranstaltungsbezogenen Features der Plattform zur Planung, Organisation und Durchführung sowie Nachbereitung seiner Veranstaltung nutzen kann.

4.4 Albamy ist selbst nicht Veranstalter, sondern nimmt die Position einer Eventagentur für die unter Ziffer 4.1 und 4.2 genannten Leistungen ein. Die Agenturtätigkeit umfasst nicht die fachlich-inhaltliche Gestaltung der Veranstaltung. Dies obliegt dem Kunden als Veranstalter.

4.5 Albamy ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritter/ Subunternehmer zu bedienen. Albamy schließt in diesem Zusammenhang im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit den jeweiligen Subunternehmern ab und holt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erforderliche behördliche Genehmigungen ein. Albamy hat die alleinige Entscheidungsbefugnis in allen rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten mit Bezug auf das jeweilige Vertragsverhältnis mit den beauftragten Subunternehmern.

4.6 Albamy verpflichtet sich seine vertraglich vereinbarten Aufgaben gewissenhaft und aktiv wahrzunehmen und insbesondere eventuelle Anfragen zum aktuellen Sachstand stets zeitnah zu übermitteln. Bei Störungen hat Albamy alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

4.7 Albamy kann entweder höchstpersönlich durch seine Geschäftsführung oder durch Erfüllungsgehilfen i.S.d. § 278 BGB im Außenverhältnis handeln. Dafür darf Albamy sich zur Ausführung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Aufgaben Dritter (z.B. Angestellter, freier Mitarbeiter und Subunternehmer) bedienen (Delegierungsbefugnis).

4.8 Die Teilnehmerdaten – sofern diese im Rahmen des Leistungsumfangs durch Albamy erhoben oder sonst verarbeitet werden sollen – werden nach Abschluss der Veranstaltung an den Kunden übergeben. Der Datentransfer und die weitere Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten durch albamy für den Kunden wird über eine datenschutzrechtliche Zusatzvereinbarung (Auftragsverarbeitung) nach gemeinsamer Festlegung der technischen Voraussetzungen entsprechend § 32 DSGVO festgelegt.

4.9 Voraussetzung der Leistungspflichten Albamys ist die Kreditwürdigkeit des Kunden. Hat der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt, so ist Albamy zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Albamy kann in diesen Fällen Vorkasse oder anderweitig geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruchs verlangen. Kommt der Kunde diesem Begehren nicht nach, kann Albamy den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

4.10 Albamy informiert den Kunden über Aktualisierungen der Plattform, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit dieser erforderlich sind über die von dem Kunden der Registrierung hinterlegten Kontaktdaten.

4.11 Albamy gestaltet die Plattform im Einklang mit europäischem sowie in Deutschland anwendbarem Recht. Albamy wird insbesondere auf der Plattform keine rassistischen, pornographischen oder beleidigenden Inhalte verbreiten.

4.12 Albamy stellt dem Kunden zur Anwendung auf die Veranstaltungsteilnehmer eine den geltenden rechtlichen Vorgaben genügende Datenschutzerklärung (§ 13 Abs. 1 TMG) zur Verfügung und holt – soweit dies zur technischen Umsetzung des Vertrags erforderlich ist – die Einwilligung der Teilnehmer in die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Erfüllung dieses Vertrags ein.

4.13 Albamy ist jederzeit berechtigt, einzelne Inhalte zu sperren oder zu löschen, zum Beispiel wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten der Plattform.

5. Leistungen des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung nach Maßgabe von Ziffer 6 sowie individualvertraglichen Regelungen.

5.2 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm für die Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch Spam-Filter verhindert wird.

5.3 Der Kunde registriert sich auf der Plattform durch Eingabe der nach Ziffer 4.3 erhaltenen Login-In Daten und erhält dadurch Zugang zu dem passwortgeschützten Bereich (Benutzerkonto), in dem er das vertragsgegenständliche Leistungsportfolio der Plattform nutzen kann.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, mit den Log-in-Daten sorgfältig umzugehen. Insbesondere ist es ihm untersagt, die Log-in Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Profil unter Umgehung der Log-in-Daten zu ermöglichen.

5.5 Der Kunde nutzt die Plattform, insbesondere bei Einstellung von Materialien (z.B. Firmenlogo, Veranstaltungslogo, Videos, Werbematerialien), im Einklang mit europäischem und in Deutschland anwendbarem Recht und so, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er verpflichtet sich zur regelmäßigen, jedenfalls monatlichen, rechtlichen Prüfung der Inhalte auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen.

5.6 Der Kunde trägt als Veranstalter das wirtschaftliche und organisatorische Risiko. Er tritt nach außen hin, insbesondere gegenüber den Teilnehmern als solcher auf. Ihm obliegt allein die konzeptionelle und inhaltliche Gestaltung der Veranstaltung. Er trägt überdies die typischen Veranstalterlasten, insbesondere die Abführung etwaiger Steuern und sonstiger Abgaben.

5.7 Der Kunde verpflichtet sich, keine rassistischen, pornographischen oder sonst herabwürdigenden und/oder verleumderischen Inhalte auf der Plattform zu verwenden, die geeignet sind, das Anstandsgefühl eines billig und gerecht Denkenden zu verletzen und/oder sonst rechts- insbesondere verfassungswidrig sind. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, bei dem Hochladen von Inhalten geltendes Recht (zum Beispiel Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (zum Beispiel Namens-, Marken-, Urheber-, Bild- und Datenschutzrechte) zu verletzen.

5.8 Der Kunde muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere die Verwendung von Software, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform sowie das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist.

6. Vergütung

6.1 Die Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen Albamys sowie eine darüberhinausgehende Vergütung für bei Vertragsschluss noch nicht dem Umfang nach bestimmbare Supportleistungen richten sich nach dem individuellen Vertrag.

6.2 Die Zahlungsbedingungen sind individualvertraglich geregelt. Albamy gewährt keinerlei Skonto, es sei denn es wird anderweitig geregelt oder seitens Albamys angeboten.

6.3 Albamy kann den Beginn sowie die Weiterführung seiner vertraglich vereinbarten Leistung vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung abhängig machen.

6.4 Eventuelle sonstige Dienstleistungen Albamys während der Abwicklungsphase der Veranstaltung sind nicht Bestandteil des Vertrages, können jedoch nach Bedarf zusätzlich vereinbart werden.

6.5 Zahlungen gelten als fristgerecht eingegangen, sofern der Rechnungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist auf dem Konto Albamys gutgeschrieben ist.

Werden Anzahlungen oder der Gesamt- bzw. Restbetrag vom Kunden nicht fristgerecht gezahlt,

a)                   steht Albamy auch ohne weitere Mahnungen ein Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu,

b)                   kann Albamy auch ohne Mahnung die Leistung verweigern und nach Setzen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten, sofern die Leistung noch nicht erbracht wurde. In diesem Falle kann Albamy von dem Kunden Schadensersatz verlangen.

6.6 Alle in dem Vertrag genannten Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Fälligkeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.7 Sollte durch Änderung gesetzlicher Vorschriften oder der Rechtsansicht ein anderer Umsatzsteuersatz als der in dem Vertrag angewandte Gültigkeit erlangen, verpflichten sich die Vertragsparteien, den Umsatzsteuerausweis entsprechend zu korrigieren.

Für alle Steuern, die Albamy eventuell im Rahmen der Ausführung des Vertrages und der Veranstaltung entstehen, ist der Kunde verantwortlich.

6.8 Erbringt Albamy auf Weisung des Kunden eine zusätzliche, nicht in dem Vertrag enthaltene Leistung, so hat die Albamy Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung. Die zusätzliche Vergütung muss vor Beginn der Ausführung durch Albamy in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung festgehalten werden. Die Zusatzvereinbarung kann in Textform geschlossen werden.

7. Technische Anforderungen

Die Leistungen Albamys sind plattformbasiert. Der Kunde muss daher über ein internetfähiges Endgerät verfügen, um das Angebot Albamys vollumfänglich nutzen zu können.

8. Urheberrechte

8.1 Soweit von Albamy erstellte Konzepte, Designs, Materialien und entwickelte und auf die Bedürfnisse des Kunden angepasste technische Anwendungen und Tools als geistige Schöpfungen dem Urheberrechtsgesetz unterliegen und dem Kunden im Rahmen der Agenturtätigkeit übergeben werden, räumt Albamy dem Kunden das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein, die Materialien, Konzepte, Designs, technischen Anwendungen bzw. Tools in allen dem Vertragszweck entsprechenden  Nutzungsarten zu nutzen, inhaltlich und zeitlich beschränkt auf die Vertragslaufzeit. Eine Nutzung durch Albamy selbst und/oder Dritte ist nicht ausgeschlossen. Den Vertragsparteien bleibt eine gesonderte Vereinbarung über die Einräumung und Vergütung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten vorbehalten.

8.3 Soweit die von Albamy erstellten Materialien, Konzepte, Designs und Tools als geistige Schöpfungen dem Urheberrechtsgesetz unterliegen, hat der Kunde Albamy als Urheber zu benennen. 

8.3 Verstöße des Kunden gegen Ziffer 8.1 und/oder 8.2 werden mit einer angemessenen Vertragsstrafe belegt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

9. Werbung, Foto- und Bildrecht

9.1 Der Kunde gewährleistet, dass das von ihm auf der Plattform verwendeten Firmenlogo, Veranstaltungslogo, Videos, Werbematerialien, Presseveröffentlichungen und Ähnliches, frei von Rechten Dritter ist und erteilt Albamy auf Wunsch weitere Informationen über die durchzuführende Veranstaltung und den genauen Programminhalt. Der Kunde gewährleistet, dass etwaige erforderliche Rechte hierzu vorliegen.

9.2 Albamy ist berechtigt, auf der Plattform sein Unternehmen in Zusammenhang mit der Veranstaltung des Kunden im angemessenen Rahmen zu bewerben.

9.3 Albamy darf Arbeitsergebnisse in Auszügen allein im internen Gebrauch nutzen. Auf der Webseite Albamys darf dieser zu Referenzzwecken Name und Logo des Kunden verwenden und auf seiner Website als Referenz nennen. Gleiches gilt für die Verwendung oder Referenzierung in jeder Art oder sonstiger Veröffentlichung zur Eigenwerbung.

9.4 Im Rahmen des Livestreamings bei hybriden und/oder digitalen Veranstaltungen werden automatisch Mitschnitte der Veranstaltung erstellt und gespeichert. Diese Verarbeitung unterliegt den Regelungen der zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Auftragsverarbeitung.

10. Haftung

10.1 Soweit sich aus dem Vertrag und/oder diesen Plattform-AGB nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Albamy haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch insbesondere für

a) die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen und

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.

10.2 Auf Schadensersatz haftet Albamy – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Albamys, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit Albamys, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet Albamy nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der   Gesundheit, sowie

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung Albamys auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens in maximaler Höhe des vereinbarten Agenturhonorars begrenzt.

10.3 Die Haftungsfreistellung nach Ziffer 10.2 gilt auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter Albamys.

10.4 Die sich aus Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit durch Albamy oder seine Vertreter ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit eines Werkes übernommen wurde. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.5 Albamy haftet nicht für den Wegfall von Subdienstleistern, die von dem Kunden bestimmt/ausgewählt/ auf dessen Veranlassung kontraktiert wurden sowie damit ggf. verbundene Preisänderungen und/oder Kosten.

10.6 Der Kunde hält die Alabamy unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die dadurch entstehen, dass das nach Ziffer 9.1 zur Verfügung gestellte Material gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Foto-/Bild- und Namensrechte, Markenrechte, Wettbewerbsrechte, Persönlichkeitsrechte) oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt. Die Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf alle etwaig anfallenden Abmahn-, Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten.

10.7 Albamy hat alle wirtschaftlich vertretbaren und angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Plattform – ausgenommen übliche Wartungs- und Reparaturzeiträume – zu gewährleisten. Albamy übernimmt jedoch keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Plattform, insb. nicht dafür, dass die Plattform für User jederzeit zugänglich ist und störungsfrei funktioniert.

10.8 Wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß Ziffer 5.4 verletzt und sein Benutzerkonto von Dritten verwendet wird, haftet der Kunde für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Benutzerkontos stattfinden. Der Kunde haftet nicht, wenn er den Missbrauch seines Benutzerkontos nicht zu vertreten hat.

11. Datenschutz

11.1 Es werden zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Geschäftszwecke personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Dies geschieht im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.  Die von dem Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von Albamy ausschließlich zu den sich aus dem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhoben, gespeichert und verarbeitet.

11.2 Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt nicht. Dies gilt nicht in Hinblick auf die Weitergabe an zur Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte im Rahmen der Vertragsabwicklung. Eine Übermittlung der Daten an zur Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte erfolgt ebenso nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Umfang der Übermittlung beschränkt sich auf das zur Vertragsabwicklung erforderliche notwendige Minimum. Alles weitere regelt die Datenhinweiserklärung. Diese ist einsehbar unter https://invitepeople.com/de/privacy-policy/.

11.3 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten ändern oder löschen zu lassen. Jedoch besteht dieses Recht dann nicht, wenn deren Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Darüber hinaus besteht es nicht, wenn die Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung sowie Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und Albamy erforderlich sind und für diese Zwecke gespeichert werden müssen.

12. Datensicherheit

Albamy setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des Art. 32 der DSGVO ein, um anfallende oder erhobene personenbezogene Daten zu schützen, insbesondere gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder gegen den Angriff unberechtigter Personen. Die Sicherheitsmaßnahmen Albamys sind entsprechend der technologischen Möglichkeiten orientiert und werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

13. Mängel und Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte.

14. Grundsätze der loyalen Zusammenarbeit, Vertraulichkeit und Geheimhaltung

14.1 Zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages arbeiten die Vertragsparteien kooperativ und loyal zusammen und informieren sich bei maßgeblichen Änderungen unverzüglich.

14.2 Streitigkeiten werden sie mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung fair austragen.

14.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich,

a) alle während der Zusammenarbeit bekanntwerdenden vertraulichen Informationen, Geschäftsbeziehungen und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen, die zwischen den Vertragsparteien im Rahmen des Vertrags ausgetauscht werden – unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht und ob diese als vertraulich bezeichnet werden oder sie aufgrund der Umstände der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind – streng vertraulich zu behandeln 

und

b) diese, außer zum Zweck der Vertragserfüllung, auch nach vollständiger Erfüllung des Vertrages oder dessen Beendigung nicht zu nutzen oder Dritten gegenüber zugänglich zu machen.

Albamy darf die Informationen lediglich, falls vorhanden, der eigenen Geschäftsführung, Angestellten und Beratern zugänglich machen, soweit auch diese der Geheimhaltung nach diesen Vorschriften unterliegen und soweit diese mit den Belangen dieses Vertrages befasst sind. Albamy wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine unberechtigte Nutzung der vertraulichen Informationen und der personenbezogenen Daten zu verhindern und wird den Kunden unverzüglich über jeden Verdacht einer unberechtigten Nutzung oder Übermittlung informieren.

14.4 Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gemäß vorstehendem Abs. 3 gelten nicht, wenn

a) die übermittelnde Vertragspartei für den konkreten Einzelfall der Weitergabe der vertraulichen Informationen an einen Dritten ihre vorherige schriftliche Zustimmung gegenüber der empfangenden Vertragspartei erteilt,

b) die empfangende Vertragspartei die vertraulichen Informationen vor dem Abschluss dieses Vertrages von einem Dritten erlangt hat oder danach ohne Verletzung dieses Vertrages von einem Dritten erlangt, sofern der Dritte jeweils rechtmäßig in den Besitz der Informationen gelangt ist und durch die Weitergabe nicht gegen eine ihn bindende Vertraulichkeitsverpflichtung verstößt,

c) die empfangende Vertragspartei nach Maßgabe der §§ 3 oder 5 GeschGehG berechtigt ist, eine als Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 2 Ziff. 1 GeschGehG zu qualifizierende vertrauliche Information zu erlangen, zu nutzen oder offenzulegen oder

d) die empfangende Vertragspartei zur Offenlegung der vertraulichen Informationen durch Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer Behörde oder sonstigen Einrichtung des öffentlichen Rechts oder gesetzlich oder aufgrund der Regelwerke einer Börse verpflichtet ist, wobei die empfangende Vertragspartei alle vernünftigen Schritte unternehmen muss, um die Offenlegung der vertraulichen Information im größtmöglichen Umfang zu verhindern oder zu beschränken.

Die empfangende Vertragspartei trägt jeweils die Beweislast für das Vorliegen einer Ausnahme von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit.

15. Rücktritt

15.1 Im Falle des Rücktritts des Kunden aus einem Grund, den Albamy nicht zu vertreten hat, steht Albamy ein pauschaler Entschädigungsanspruch zu. Die genauen Stornierungspauschalen und –fristen (Stornos) können je nach Leistung abweichen und werden mit dem Kunden individualvertraglich geregelt.  

15.2 Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der nachweisliche Zugang der Rücktrittserklärung bei Albamy.

15.3 Albamy hat den Entschädigungsanspruch nach Ziffer 15.1 sowie dem Vertrag zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts zum vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum vereinbarten Preis pauschaliert, und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen der Leistungen berücksichtigt.

15.4 Albamy behält sich vor, anstelle der individualvertraglich geregelten Stornierungspauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Albamy nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen (z.B. durch höhere Stornogebühren der Subunternehmer) als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Albamy verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

15.5 Storniert der Kunde auf seinen Wunsch hin in Gänze einen Leistungsbaustein des Vertrages, so stellt dies eine einseitige Leistungsreduzierung zu Lasten Albamys dar und wird als Teilstornierung gewertet. Für diese Teilstornierung gelten die individualvertraglich geregelten Stornosätze bezogen auf die stornierten einzelnen Vertragsbestandteile.

15.6 Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Albamy durch die Stornierung ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die in dem Vertrag enthaltenen Pauschalen entstanden ist.

15.3 Die vorstehenden Regelungen zum Rücktritt finden keine Anwendung, wenn Albamy und der Kunde einen Lizenzvertrag schließen.

16. Vertragsdauer und Kündigung

16.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Angebot.

16.2 Die Zusammenarbeit auf der Basis dieses Vertrages kann neben der individualvertraglichen Regelung von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das gesetzliche Recht zur jederzeitigen Kündigung ohne Angabe von Gründen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

16.3 Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn eine der Vertragsparteien eine grobe Verletzung der Vereinbarungen begeht oder vereinbarte Leistungen trotz schriftlicher Abmahnung nicht oder nicht termingerecht erbracht werden und sich hieraus wesentliche Störungen in der Abwicklung der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung ergeben. Bei der Abmahnung ist eine entsprechende Frist zu setzen.

16.4 Im Falle einer Kündigung erhält der Kunde keinen Zugriff mehr zu einem Benutzerkonto und auf hochgeladene Inhalte.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Berlin. Sofern gesetzlich kein anderer zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

17.2 Sollten einzelne Klauseln dieser Plattform-AGB unwirksam sein oder werden, so werden sie durch die gesetzliche Regelung ersetzt, von der sie abweichen.

Stand: August 2023